Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen – Vicini International
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Allgemeine Geschäftsbedingungen – Vicini International
Artikel 1. Allgemeine Bestimmungen.
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und alle Vereinbarungen, die mit oder gegenüber Dritten (nachfolgend: der Käufer) getroffen werden. Sie sind integraler Bestandteil solcher Angebote und/oder Vereinbarungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten außerdem für jedes sonstige Rechtsverhältnis zwischen Rebblers und dem Käufer.
1.2 Etwaige Einkaufsbedingungen des Käufers bleiben insoweit in Kraft, als ihr Inhalt nicht im Widerspruch zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Rebblers steht. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Einkaufsbedingungen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Rebblers sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Rebblers maßgeblich.
1.3 Eine vollständige oder teilweise Abweichung von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nur möglich, wenn und soweit dies schriftlich vereinbart wurde.
1.4 Die Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder von unter diesen Bedingungen geschlossenen Vereinbarungen berührt die übrigen Bestimmungen nicht.
1.5 Schließt Rebblers mit dem Käufer mehrfach Vereinbarungen, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle nachfolgenden Vereinbarungen, unabhängig davon, ob ihre Geltung ausdrücklich erklärt wurde.
Artikel 2. Angebote.
2.1 Alle Angebote von Rebblers, in welcher Form auch immer, sind freibleibend und sind als Ganzes zu betrachten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes angegeben ist.
2.2 Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichtsangaben und ähnliche Informationen, die Rebblers in Katalogen, Rundschreiben oder anderweitig veröffentlicht, sind für Rebblers nicht verbindlich und dienen ausschließlich dazu, einen allgemeinen Eindruck vom Angebot von Rebblers zu vermitteln. Weichen die gelieferten Waren hiervon ab, hat der Käufer nicht das Recht, die Annahme oder Bezahlung der gelieferten Waren zu verweigern. Rebblers ist auch nicht verpflichtet, dem Käufer Schäden in irgendeiner Form zu ersetzen.
2.3 Rebblers behält sich jederzeit das Recht vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Artikel 3. Vereinbarungen.
3.1 Vereinbarungen gelten erst als geschlossen, wenn Rebblers eine Bestellung schriftlich oder elektronisch bestätigt oder wenn Rebblers eine Bestellung tatsächlich ausführt oder liefert.
3.2 Bestellungen werden von Rebblers nur zu den am Liefertag geltenden Preisen angenommen, es sei denn, der Preis und/oder Rabatt wurde bei Annahme der Bestellung ausdrücklich vereinbart und von Rebblers schriftlich bestätigt oder akzeptiert. Aus älteren Veröffentlichungen oder ähnlichen Unterlagen, die andere Preise oder Rabatte nennen als die von Rebblers für die betreffende Bestellung festgelegten, können keine Rechte hergeleitet werden.
3.3 Alle von Rebblers genannten Preise und Beträge verstehen sich in Euro und exklusive MwSt.
3.4 Für Bestellungen unter 250,00 EUR berechnet Rebblers 10,00 EUR Bearbeitungskosten.
3.5 Versand und Transport der Waren erfolgen auf Risiko des Käufers. Die Kosten für Versand und Transport trägt Rebblers.
3.6 Die Lieferung erfolgt, wenn Rebblers die Waren an die vom Käufer angegebene Adresse liefert. Der Käufer ist verpflichtet, die von Rebblers gemäß der Vereinbarung gelieferten Waren zum Zeitpunkt der Lieferung anzunehmen. Verweigert der Käufer die Annahme oder unterlässt er die für die Lieferung erforderlichen Angaben, ist Rebblers berechtigt, die Waren auf Kosten und Risiko des Käufers einzulagern. Außerdem kann Rebblers dann die Zahlung des vereinbarten Preises verlangen, als ob die Lieferung erfolgt wäre.
3.7 Jede von Rebblers angegebene Lieferfrist ist unverbindlich. Eine angegebene Lieferzeit stellt daher niemals eine feste Frist dar.
3.8 Waren, die Rebblers nicht auf Lager hat, können jederzeit von Rebblers im Auftrag des Käufers bestellt werden. Der Käufer verpflichtet sich, diese speziell bestellten Waren abzunehmen. Speziell von Rebblers bestellte Waren werden nach der Lieferung nicht zur Rückgabe angenommen.
3.9 Absprachen oder Vereinbarungen mit Mitarbeitern von Rebblers (alle Angestellten und Mitarbeiter ohne Vollmacht) sind für Rebblers nicht verbindlich, sofern sie nicht von Rebblers schriftlich bestätigt oder akzeptiert wurden.
3.10 Etwaige zusätzliche Absprachen oder nachträgliche Änderungen gegenüber dem zuvor Vereinbarten sind nur gültig, wenn sie von Rebblers akzeptiert werden oder wenn sie von Rebblers schriftlich bestätigt werden und der Käufer nicht innerhalb von 3 Werktagen nach Versand der Bestätigung schriftlich widerspricht.
3.11 Rebblers ist jederzeit berechtigt, vom Käufer eine angemessene Sicherheit für die Erfüllung aller geschuldeten und künftig geschuldeten Beträge gegenüber Rebblers zu verlangen. Leistet der Käufer die von Rebblers verlangte angemessene Sicherheit nicht, ist Rebblers berechtigt, die Erfüllung der Vereinbarung auszusetzen oder sie aufzulösen. Für Aussetzung und Auflösung gelten die Bestimmungen von Artikel 8 entsprechend.
Artikel 4. Gewährleistung.
4.1 Vorbehaltlich dessen, was an anderer Stelle in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmt ist, gewährleistet Rebblers die Qualität und/oder ordnungsgemäße Funktion von von Dritten gelieferten Waren, wobei diese Gewährleistung niemals über die (Hersteller-)Gewährleistung hinausgeht, die Rebblers von seinen Lieferanten gewährt wird.
4.2 Rebblers informiert den Käufer auf Anfrage über eine ggf. geltende Herstellergarantie für von Rebblers gelieferte Produkte. Von Rebblers gelieferte Waren, die unter die Herstellergarantie fallen, müssen zur Gewährleistungsprüfung frachtfrei an Rebblers gesendet werden. Rebblers verpflichtet sich, begründete Gewährleistungsansprüche des Käufers gegenüber dem Hersteller zu unterstützen.
4.3 Der Käufer ist verpflichtet, die Waren bei Lieferung zu prüfen oder prüfen zu lassen. Dazu gehört die Überprüfung, ob Qualität und Menge der gelieferten Waren dem Vereinbarten entsprechen oder zumindest den im Handelsverkehr üblichen Standards genügen.
Artikel 5. Haftung.
5.1 Soweit Rebblers für Schäden haftet, ist die Haftung jederzeit auf das in diesem Artikel Geregelte beschränkt.
5.2 Rebblers haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Rebblers oder seinen Untergebenen zurückzuführen sind. Rebblers haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen sowie Schäden durch Betriebsunterbrechung.
5.3 Im Schadensfall wird der betreffende Anspruch bei der Versicherung von Rebblers eingereicht; soweit Versicherungsschutz besteht, ist die Haftung von Rebblers auf den Betrag beschränkt, der tatsächlich von der Versicherung ausgezahlt wird.
5.4 Rebblers haftet nicht für Schäden oder Wertminderung der Waren, die während des Versands entstehen.
Artikel 6. Eigentumsvorbehalt.
6.1 Bis alle Verpflichtungen des Käufers gegenüber Rebblers, aus welchem Rechtsgrund auch immer, vollständig erfüllt sind, bleiben die gelieferten Waren auf Kosten und Risiko des Käufers und bleiben, ob verarbeitet oder unverarbeitet, ausschließliches Eigentum von Rebblers.
6.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, diese Waren zu verpfänden oder das Eigentum daran auf Dritte zu übertragen.
6.3 Kommt der Käufer einer Verpflichtung gegenüber Rebblers nicht nach, ist Rebblers berechtigt, ohne Mahnung die Waren zurückzunehmen, während der Käufer verpflichtet ist, die Waren auf erstes Anfordern frachtfrei an Rebblers zurückzusenden. Der Käufer erteilt Rebblers hiermit die unbedingte und unwiderrufliche Erlaubnis, alle Orte zu betreten, an denen sich Eigentum von Rebblers befindet.
6.4 Macht Rebblers den Eigentumsvorbehalt geltend, werden die Vereinbarung(en) ohne gerichtliche Intervention aufgelöst, unbeschadet des Rechts von Rebblers, Schadensersatz, entgangenen Gewinn und Zinsen zu verlangen.
6.4 Der Käufer ist verpflichtet, Rebblers unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn Dritte Rechte an Waren geltend machen, die unter den Eigentumsvorbehalt dieses Artikels fallen.
6.5 Sollte sich jederzeit herausstellen, dass der Käufer die Verpflichtungen aus diesem Artikel nicht erfüllt hat, schuldet der Käufer eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des geschuldeten Betrags, mindestens jedoch 75,00 EUR.
Artikel 7. Zahlung.
7.1 Die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
7.2 Rebblers behält sich ausdrücklich das Recht vor, an den Käufer per Nachnahme zu liefern. Verweigert der Käufer die Nachnahmesendung, ist der Käufer verpflichtet, Rebblers alle aus dieser Verweigerung entstehenden Kosten zu erstatten.
7.3 Alle Zahlungen sind ohne Abzug oder Aufrechnung am Sitz von Rebblers oder auf ein von Rebblers benanntes Konto zu leisten.
7.4 Beanstandungen jeglicher Art berechtigen den Käufer niemals, die Zahlung einer Rechnung zu verweigern und/oder auszusetzen.
7.5 Geht die Zahlung einer vorgelegten Rechnung nicht innerhalb der in diesen Bedingungen vorgeschriebenen oder gesondert vereinbarten Zahlungsfrist ein, gerät der Käufer von Rechts wegen in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. In diesem Fall ist Rebblers berechtigt, zusätzlich zum geschuldeten Betrag den gesetzlichen Zinssatz zuzüglich 3 % ab dem Verzugsdatum zu berechnen, wobei jeder angefangene Monat als voller Monat gilt.
7.6 Befindet sich der Käufer mit der (rechtzeitigen) Erfüllung seiner Verpflichtungen in Verzug, trägt der Käufer alle angemessenen Kosten, die zur außergerichtlichen Beitreibung der Zahlung entstehen. Diese Kosten betragen 15 % der geschuldeten Hauptsumme, mindestens jedoch 350,00 EUR.
Artikel 8. Beanstandungen, Aussetzung und Auflösung.
8.1 Beanstandungen, sei es hinsichtlich der Erfüllung der Vereinbarung oder von Rechnungen, müssen Rebblers innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung oder innerhalb von 8 Tagen, nachdem die Entdeckung vernünftigerweise hätte erfolgen können, oder innerhalb von 8 Tagen nach Versand der Rechnung schriftlich mitgeteilt werden, andernfalls verfallen die Rechte.
8.2 Rücksendungen durch den Käufer sowie Rücksendungen, die durch Vertreter von Rebblers ermöglicht werden, können nur dann zur Auflösung der Vereinbarung führen, wenn und soweit Rebblers dies schriftlich bestätigt hat. Rücksendungen müssen frachtfrei versandt werden und stets von einer Spezifikation begleitet sein, aus der die Rechnungsnummer hervorgeht, unter der die Waren berechnet wurden. Rebblers behält sich das Recht vor, dem Käufer bei Gutschrift zurückgesandter Waren 10 % Bearbeitungskosten zu berechnen. Waren, die sich länger als 1 Monat im Besitz des Käufers befinden, werden nicht zur Rückgabe angenommen. Nur unbeschädigte Produkte in der Originalverpackung sind zur Rückgabe geeignet.
8.3 Erfüllt der Käufer die aus einer mit Rebblers geschlossenen Vereinbarung resultierenden Verpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß, sowie im Falle eines Konkurses oder eines Konkursantrags oder einer Zahlungseinstellung oder eines Antrags auf Zahlungseinstellung oder im Falle der Einstellung oder Liquidation des Geschäftsbetriebs des Käufers, gilt der Käufer von Rechts wegen als in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. In diesem Fall ist Rebblers berechtigt, die Vereinbarung ganz oder teilweise ohne gerichtliche Intervention aufzulösen, ohne zu irgendeiner Entschädigung oder Gewährleistung verpflichtet zu sein, und unbeschadet der sonstigen Rebblers zustehenden Rechte. Rebblers ist berechtigt, vom Käufer die Zahlung bereits entstandener Kosten, Schadensersatz und Zinsen zu verlangen, einschließlich des Rebblers entgangenen Gewinns infolge der Nichterfüllung durch den Käufer.
8.4 Im Falle eines Leistungshindernisses aufgrund höherer Gewalt sind sowohl Rebblers als auch der Käufer berechtigt, ohne gerichtliche Intervention entweder die Erfüllung der Vereinbarung für maximal sechs Monate auszusetzen oder die Vereinbarung ganz oder teilweise aufzulösen.
8.5 Höhere Gewalt umfasst unter anderem alle unverschuldeten Störungen oder Hindernisse, die die Erfüllung der Vereinbarung teurer oder belastender machen, wie Sturmschäden und andere Naturkatastrophen, Behinderung durch Dritte, vollständige oder teilweise Streiks, Aussperrungen, Unruhen im Inland sowie im Herkunftsland der Materialien, Krieg oder Kriegsgefahr im Inland oder Ausland, Verlust oder Beschädigung von Materialien während des Transports, Erkrankung unersetzlicher Mitarbeiter, übermäßiger Krankenstand, außergewöhnliche Umstände wie Ein- und Ausfuhrverbote, restriktive Maßnahmen einer staatlichen Behörde, Brand und andere Betriebsunfälle, Mangel an oder Störungen bei Transportmitteln, Nichtlieferung oder verspätete Lieferung von Waren durch Lieferanten, Stromausfälle sowie allgemein alle Umstände, Ereignisse, Ursachen und Folgen außerhalb der Kontrolle oder Zuständigkeit von Rebblers.
8.6 Wird die Erfüllung der Vereinbarung aufgrund höherer Gewalt ausgesetzt, ist die Partei, auf deren Anweisung oder Antrag die Aussetzung erfolgt, verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen zwischen Erfüllung oder vollständiger bzw. teilweiser Auflösung der Vereinbarung zu wählen.
8.7 Rebblers ist berechtigt, die Zahlung für Arbeiten zu verlangen, die zur Vorbereitung der Erfüllung der betreffenden Vereinbarung durchgeführt wurden, sowie für Teillieferungen, die Rebblers vorgenommen hat, bevor der Umstand höherer Gewalt erkennbar wurde.
8.8 Rebblers hat das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen, auch wenn der Umstand, der dazu Anlass gibt, erst entsteht, nachdem Rebblers seine Leistung hätte erbringen müssen.
8.9 Im Falle der Auflösung oder Aussetzung der Vereinbarung durch Rebblers aufgrund höherer Gewalt haftet Rebblers nicht für irgendeine Entschädigung in irgendeiner Form.
Artikel 9. Streitigkeiten.
9.1 Alle Streitigkeiten, einschließlich solcher, die nur von einer Partei als solche angesehen werden, die sich aus oder im Zusammenhang mit Angeboten, Vereinbarungen oder Rechtsverhältnissen ergeben, auf die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden, oder die die Allgemeinen Geschäftsbedingungen selbst sowie deren Auslegung oder Durchführung betreffen, unterliegen der Entscheidung des zuständigen Gerichts am Sitz von Rebblers, unbeschadet des Rechts von Rebblers, nach eigener Wahl ein Verfahren vor dem Gericht am Wohnsitz des Käufers anzustrengen.
9.2 Auf alle Vereinbarungen und Rechtsverhältnisse zwischen Rebblers und dem Käufer findet niederländisches Recht Anwendung. Die Anwendbarkeit des Wiener Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
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